Gebührensatzung für die
Bibliothek der IGS
und Samtgemeinde Fürstenau
Aufgrund der §§ 6, 8 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 28.10.2006 (GVBl. S. 473), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.12.2006 (GVBl. S. 575, 579), und des § 5 des Nieders. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.01.2007 (Nds. GVBl. S. 41), in der jeweils gültigen Fassung, hat der Rat der Samtgemeinde Fürstenau in seiner Sitzung am 03.07.2008 folgende Gebührensatzung beschlossen:
1. Entgelt für einen Jahresausweis …………………………………. 15,00 €
Befreit von der Gebühr sind:
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Schüler/innen ab dem 18. Lebensjahr
sowie Studenten/innen
bei Vorlage eines gültigen Schüler- bzw. Studentenausweises
- Wehrdienst- und Wehrersatzdienstleistende
bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung
- Ableistende eines Freiwilligen Jahres
bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung
- Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und
dem Asylbewerberleistungsgesetz
bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung
Die Jahresgebühr wird für ein Kalenderjahr erhoben, erstmalig ab
dem Zeitpunkt der Anmeldung.
2. Tagesausweis ……………………………………………………………. 3,00 €
(Einmalige Ausleihe von max. 10 Medien)
3. Ausleihe ohne Vorlage des vorhandenen ………………………. 1,50 €
Bibliotheksausweises
(Pro Öffnung des bestehenden Kundenkontos, nur in Verbindung
mit einem Lichtbildausweis.)
4. Säumnisgebühr
Nach Ablauf der Ausleihfrist wird schriftlich gemahnt.
Die Mahngebühren betragen je Medium bei der 1. Mahnung: 0,30 €
Jede weitere Mahnung kostet zusätzlich je Medium: …………… 0,50 €
Porto- bzw. Telefonkosten werden zusätzlich berechnet.
Nach der 4. Mahnung muss das Medium ersetzt werden.
5. Ersatzausstellung eines Benutzerausweises …………………. 5,00 €
6. Gebühr für die Entleihe von Audiovisuellen Medien
(Je Medieneinheit)
a) bei Erwachsenen ………………………………………………………………… 2,00 €
b) bei von der Jahresgebühr Befreiten ………………………………….. 1,00 €
7. Internetnutzung
pro angefangene halbe Stunde: ……………………………………………. 0,50 €
8. Ausdrucke / Kopien pro Seite ……………………………………………… 0,10 €
9. Medienersatz ……………………………………… Wiederbeschaffungskosten
zuzüglich je Medieneinheit …………………………………………………… 5,00 €
Ausnahme bei Zeitschriften …………………………………………………. 1,00 €
Nach Rückgabe berechneter Medien werden nur
die Ersatzkosten für das Medium erlassen bzw., wenn
diese bereits beglichen wurden, zurückerstattet.
10. Ersatz eines beschädigten Verbuchungsetiketts ……………. 5,00 €
Die Bibliothek macht ihre Gebühren durch Aushang bekannt.
Die Gebührensatzung tritt zum 01.01.2009 in Kraft.
Peter Selter
Samtgemeindebürgermeister